ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der GOOSE Gourmet GMBH 2025
§ 1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für zwischen der GOOSE Gourmet GmbH und dem Auftraggeber/Mieter (im Folgenden „Kunde“) geschlossene Veranstaltungsvereinbarungen und mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die GOOSE Gourmet GmbH und daraus resultierenden Folgerechtsstreitigkeiten. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir.
1.2 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bis zur Bekanntgabe neuer AGB.
§ 2 Preise / Auftragsannahme
2.1 Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mindestens 4 Monate liegen und nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Bei substanziellen Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.
2.3 Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
2.4 Die Angebotsannahme kann nur mit Unterschrift des Kunden bzw. seines Vertreters erfolgen.
§ 3 Teilnehmerzahlen und Änderungen
Die verbindliche Teilnehmerzahl ist spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 25 % der ursprünglich gemeldeten Gästezahl ist bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Reduzierungen, die über diese 25 % hinausgehen oder nach Ablauf dieser Frist erfolgen, werden gemäß den Stornierungsbedingungen in §9 berechnet. Der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl kann einmalig bis zu 10 % verringert werden, bei entsprechender Preisanpassung. Für die Fristberechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Verringerungsverlangens bei der GOOSE Gourmet GmbH an. Eine spätere Reduzierung der der Berechnung zugrundeliegenden Gästezahl wird entsprechend §9 „Kündigung/Rücktritt“ berechnet.
§ 4 Sonstige Leistungen
Die GOOSE Gourmet GmbH beauftragt ihrerseits für den Kunden keine Künstler, Gästetransfers oder mietet Räume an. Dies muss durch den Kunden selbst erfolgen. Die GOOSE Gourmet GmbH kann gerne Kontaktdaten vermitteln.
§ 5 Inkasso und Weisungsbefugnis
5.1 Wünscht der Kunde, dass die GOOSE GmbH gegenüber den Gästen des Kunden abrechnet, so bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.
5.2 Alleine die GOOSE GmbH ist gegenüber dem von ihr gestellten Personal weisungsbefugt.
§ 6 Lieferengpässe
Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu angemessenen Preisen nicht verfügbar sein, so ist die GOOSE GmbH berechtigt, stattdessen vergleichbare, gleichwertige Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 7 Reklamationen
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden. Ansonsten verlieren sie ihre Mängelgewährleistungsansprüche.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der GOOSE Gourmet GmbH.
§ 9 Stornierungen
9.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag stornieren. GOOSE Gourmet hat Anspruch auf Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen, bestellte Waren und beauftragte Dienstleister. Bei Stornierungen gelten folgende Regelungen:
• Bis 60 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % des Angebots
• Bis 40 Werktage: 25 % des Angebots
• Bis 7 Werktage: 70 % des Angebots
• Bis 3 Werktage: 100 % des Angebots
Sollte die zugesagte Veranstaltung verschoben statt gekündigt werden, so hat die GOOSE Gourmet GmbH die Wahl, gegenüber dem Kunden statt eines konkret berechneten Vergütungsanspruchs nachfolgende Pauschalen geltend zu machen.
9.2 Der GOOSE Gourmet GmbH steht ein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wenn
a) die vereinbarte Depositzahlung nicht fristgerecht eingeht und eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgte, oder
b) Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden, oder
c) die GOOSE Gourmet GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme ihrer Lieferungen und Leistungen die Sicherheit oder das Ansehen der GOOSE Gourmet GmbH und deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.
9.3 Macht die GOOSE Gourmet GmbH von einem Rücktrittsrecht Gebrauch oder kündigt sie aus einem dem Kunden zuzurechnenden wichtigen Grund, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung gemäß den obigen Stornoregelungen.
§ 10 Termine & Fristen
Verzögerungen, die durch kurzfristige Änderungen des Ablaufsplans durch den Kunden entstehen, können GOOSE Gourmet nicht angelastet werden.
§ 11 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der GOOSE Gourmet GmbH anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
§ 12 Forderungen Dritter und Bußgelder
Der Kunde stellt die GOOSE Gourmet GmbH von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Die GOOSE Gourmet GmbH haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Verletzt die GOOSE Gourmet GmbH jedoch wesentliche Vertragspflichten, wodurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, so ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorangehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 14 GEMA
Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Die GOOSE Gourmet GmbH kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren verlangen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, vorbenannte Nachweise zu erbringen oder hierzu nicht bereit ist, kann die GOOSE Gourmet GmbH eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen GEMA-Gebühren vom Kunden fordern.
§ 15 Gerichtsstand, Rechtswahl
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Frankfurt am Main und es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.