ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der GOOSE Gourmet GMBH
§ 1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für zwischen der GOOSE Gourmet GmbH und dem Auftraggeber/Mieter (im Folgenden „Kunde“) geschlossene Veranstaltungsvereinbarungen und mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die GOOSE Gourmet GmbH und daraus resultierenden Folgerechtsstreitigkeiten. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir. 1.2 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bis zur Bekanntgabe neuer AGB.
§ 2 Preise / Auftragsannahme
2.1 Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mindestens 4 Monate liegen und nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Bei substanziellen Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. 2.3 Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. 2.4 Die Angebotsannahme kann nur mit Unterschrift des Kunden bzw. seines Vertreters erfolgen.
§ 3 Teilnehmerzahlen und Änderungen
Die verbindliche Teilnehmerzahl ist spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 25 % der ursprünglich gemeldeten Gästezahl ist bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Reduzierungen, die über diese 25 % hinausgehen oder nach Ablauf dieser Frist erfolgen, werden gemäß den Stornierungsbedingungen in §9 berechnet.der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl einmalig bis zu 10% zu verringen bei entsprechender Preisanpassung. Für die Fristberechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Verringerungsverlagen bei der GOOSE Gourmet GmbH an. Eine spätere Reduzierung der der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl wird entsprechend §9 „Kündigung/Rücktritt“ berechnet.
§ 4 Sonstige Leistungen
Die GOOSE Gourmet GmbH beauftragt ihrerseits für den Kunden keine Künstler, Gästetransfers oder mietet Räume an. Dies muss durch den Kunden selbst erfolgen. Die Goose Gourmet GmbH kann gerne Kontaktdaten vermitteln.
§ 5 Inkasso und Weisungsbefugnis
5.1 Wünscht der Kunde, dass die GOOSE GmbH gegenüber den Gästen des Kunden abrechnet, so bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung. 5.2 Alleine die Goose GmbH ist gegenüber dem von ihr gestellten Personal gegenüber weisungsbefugt.
§ 6 Lieferengpässe
Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu angemessenen Preisen nicht verfügbar sein, so ist die GOOSE GmbH berechtigt stattdessen vergleichbare, gleichwertige Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 7 Reklamationen
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden. Ansonsten verlieren sie ihre Mängelgewährleistungsansprüche.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der GOOSE Gourmet GmbH.
§ 9 Stornierungen
9.1 Der Auftraggeber kann den vertrag stornieren. GOOSE Gourmet hat Anspruch auf Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen, bestellte Waren und beauftragte Dienstleister. Bei Stornierungen gelten folgende Regelungen:
Bis 60 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 0% des Angebots
Bis 40 Werktage: 25 % des Angebots
Bis 7 Werktage: 70 % des Angebots
Bis 3 Werktage: 100 % des Angebots
Sollte die zugesagte Veranstaltung verschoben statt gekündigt werden, so hat die GOOSE Gourmet GmbH die Wahl gegenüber dem Kunden statt eines konkret berechneten Vergütungsanspruchs nachfolgende Pauschalen gelten zu machen:
9.2 Der GOOSE Gourmet GmbH steht ein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wenn a) die vereinbarte Depositzahlung nicht fristgerecht eingeht und eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgte, oder b) Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden, oder c) die GOOSE Gourmet GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme ihrer Lieferungen und Leistungen die Sicherheit oder das Ansehen der GOOSE Gourmet GmbH und deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.
9.3 Macht die GOOSE Gourmet GmbH von einem Rücktrittsrecht Gebrauch oder kündigt sie aus einem dem Kunden zuzurechnenden wichtigen Grund, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung gemäß den obigen Stornoregelungen.
§ 10 Termine & Fristen
Verzögerungen, die durch kurzfristige Änderungen des Ablaufsplans durch den Kunden entstehen, können GOOSE Gourmet nicht angelastet werden.
§ 11 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der GOOSE Gourmet GmbH anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
§ 12 Forderungen Dritter und Bußgelder
Der Kunde stellt die GOOSE Gourmet GmbH von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Die GOOSE Gourmet GmbH haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Verletzt die GOOSE Gourmet GmbH jedoch wesentliche Vertragspflichten, wodurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, so ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorangehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 14 GEMA
Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Die GOOSE Gourmet GmbH kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMAGebühren verlangen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, vorbenannten Nachweise zu erbringen oder hierzu nicht bereit ist, kann die Die GOOSE Gourmet GmbH eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen GEMA-Gebühren vom Kunden fordern.
§ 15 Mengenkalkulation / Portionsempfehlung
Die von der GOOSE Gourmet GmbH im Angebot angegebenen Mengen und Portionsempfehlungen basieren auf langjährigen Erfahrungswerten und stellen ausdrücklich unverbindliche Empfehlungen dar. Eine Garantie dafür, ob die kalkulierten Mengen im Einzelfall ausreichen oder überschritten werden, kann die GOOSE Gourmet GmbH nicht übernehmen, da Essgewohnheiten, Altersstruktur, Veranstaltungsformat und Gästezusammensetzung nicht im Voraus bekannt sind. Die Kalkulation erfolgt nach dem Grundsatz, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und gleichzeitig eine angemessene Versorgung für das jeweilige Eventformat sicherzustellen. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers auf Preisnachlass, Minderung oder Schadensersatz wegen zu geringer oder zu großer Mengen sind ausgeschlossen, sofern die GOOSE Gourmet GmbH die im Angebot vereinbarten Positionen vollständig geliefert hat.
§ 16 Nachtzuschlag Personal
Für den Einsatz von Personal ab 00:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag von 25 % auf den jeweiligen Stundensatz pro Mitarbeiter berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
§ 17 Anlieferung / Trageaufwand
Der im Angebot ausgewiesene Preis gilt für eine ebenerdige Anlieferung direkt am Veranstaltungsort. Sofern Speisen, Getränke oder Equipment über Treppen, Aufzüge oder längere Transportwege befördert werden müssen, wird der zusätzliche Aufwand nach tatsächlichem Zeitaufwand gesondert berechnet.
§ 18 Parkplatz und Haltebereich
Ist ein direktes Be- und Entladen vor der Veranstaltungslocation nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, der GOOSE Gourmet GmbH für die Dauer des Be- und Entladevorgangs einen geeigneten Parkplatz oder Haltebereich in unmittelbarer Nähe kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Erhält die GOOSE Gourmet GmbH aufgrund fehlender oder unzureichender Parkmöglichkeiten ein Verwarnungsgeld oder entstehen sonstige Kosten durch Falschparken, ist die GOOSE Gourmet GmbH berechtigt, diese Kosten vollständig an den Auftraggeber weiterzuberechnen.
§ 19 Fehlmengen und Bruch
Gläser, Geschirr, Besteck, Platten, Schüsseln und sonstiges Equipment bleiben Eigentum der GOOSE Gourmet GmbH bzw. des beauftragten Verleihers. Nach Veranstaltungsende wird das Equipment auf Vollständigkeit und Unversehrtheit geprüft. Fehlende Teile – gleich ob durch Mitnahme durch Gäste, Verlust oder nicht auffindbare Stücke – sowie beschädigtes oder zerbrochenes Equipment werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber haftet für Sach- und Equipmentschäden, die durch seine Gäste verursacht werden. Die GOOSE Gourmet GmbH ist berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn eine angemessene Sicherheitsleistung in Höhe des Equipmentwerts zu verlangen.
§ 20 Gerichtsstand, Rechtswahl
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Frankfurt am Main und es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.